Immobiliensachverständige in Köln
Seit September 2026 sind wir für Auftraggeber im Rheinland auch in Köln erreichbar — mit derselben Sachverständigen, derselben Arbeitsweise und demselben Anspruch wie in Bad Homburg.
Oder telefonisch unter
0221 27 32 18 70
Wir erstellen Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV sowie Gutachten zur Restnutzungsdauer — für Steuerberater, Rechtsanwälte, Gerichte und private Eigentümer.
Nicht in Serie, sondern von der Sachverständigen, die den Ortstermin selbst wahrnimmt.
Persönlich vor Ort. Fundiert bewertet.
1
/ Niedrigerer gemeiner Wert nach § 198 BewG
Der Einspruch gegen den Feststellungsbescheid läuft einen Monat; das Gutachten kann nachgereicht werden, der Einspruch nicht. Wir sagen Ihnen vor Ablauf der Frist, ob sich der Weg lohnt.
2
/ Kürzere Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
Seit dem BMF-Schreiben vom 01.12.2025 richtet sich der Nachweis allein nach der Rechtsprechung. Wir erstellen Gutachten, die dieser Rechtsprechung genügen — gezielt auf die Nutzungsdauer, nicht auf Erfahrungssätze.
3
/ Kaufpreisaufteilung Grund und Boden / Gebäude
Die Arbeitshilfe des BMF ist für die Gerichte nicht bindend. Wo sie zu einem unplausiblen Ergebnis führt, liefern wir die sachverständige Aufteilung.
Köln · Leverkusen · Bonn · Rhein-Erft-Kreis · Rhein-Sieg-Kreis · Rheinisch-Bergischer Kreis
Verkehrswert- und Restnutzungsdauergutachten in Köln und im Rheinland.
Ersteinschätzung binnen 48 Stunden.
Oder telefonisch unter
0221 27 32 18 70
50674 Köln