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Immobiliensachverständige in Köln

Seit September 2026 sind wir für Auftraggeber im Rheinland auch in Köln erreichbar — mit derselben Sachverständigen, derselben Arbeitsweise und demselben Anspruch wie in Bad Homburg.

Wir erstellen Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV sowie Gutachten zur Restnutzungsdauer — für Steuerberater, Rechtsanwälte, Gerichte und private Eigentümer.

Nicht in Serie, sondern von der Sachverständigen, die den Ortstermin selbst wahrnimmt.

Persönlich vor Ort. Fundiert bewertet.

1

/ Niedrigerer gemeiner Wert nach § 198 BewG

Der Einspruch gegen den Feststellungsbescheid läuft einen Monat; das Gutachten kann nachgereicht werden, der Einspruch nicht. Wir sagen Ihnen vor Ablauf der Frist, ob sich der Weg lohnt.

2

/ Kürzere Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

Seit dem BMF-Schreiben vom 01.12.2025 richtet sich der Nachweis allein nach der Rechtsprechung. Wir erstellen Gutachten, die dieser Rechtsprechung genügen — gezielt auf die Nutzungsdauer, nicht auf Erfahrungssätze.

3

/ Kaufpreisaufteilung Grund und Boden / Gebäude

Die Arbeitshilfe des BMF ist für die Gerichte nicht bindend. Wo sie zu einem unplausiblen Ergebnis führt, liefern wir die sachverständige Aufteilung.

Einzugsgebiet

Köln · Leverkusen · Bonn · Rhein-Erft-Kreis · Rhein-Sieg-Kreis · Rheinisch-Bergischer Kreis

Ersteinschätzung binnen 48 Stunden

Verkehrswert- und Restnutzungsdauergutachten in Köln und im Rheinland.

Köln
Bonn

Ersteinschätzung binnen 48 Stunden.

Guntersdorf Mertens GmbH · Standort Köln
Sonja Mertens, Geschäftsführerin
Rudolfplatz 3
50674 Köln
0221 27 32 18 70
Ersteinschätzung binnen 48 Stunden
bewertung@guntersdorf-mertens.de
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